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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 11.8.2009 (AZ.: 2BvR 941/08) entschieden, dass die Videokontrollen zur Verkehrsüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern, gestützt (nur) auf einen Erlass zulässig sind.

 

 

Diese Verkehrskontrollen stellen einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar, da auch unschuldige Verkehrsteilnehmer gefilmt werden. Hierfür, so das BVerfG  bedürfe es einer gesetzlichen Grundlage, woran es fehle. Dieser schwerwiegende Eingriff unterliege dem Gesetzesvorbehalt und könne nicht einfach durch Erlass geregelt werden.

 

Solche automatischen Video-Geschwindigkeitsmessungen findet man teilweise auch in Baden Württemberg. Das Bundesverfassungsgericht hatte nicht darüber zu entscheiden, ob die Videoaufnahmen dennoch Grundlage für Bußgeldbescheide oder die Einleitung von Strafverfahren hergenommen werden dürfen.

 

Es spricht jedoch viel dafür, dass rechtswidrig gewonnene Beweismittel nicht in einem Strafverfahren gegen den Bürger verwendet werden dürfen.

 

Jörg Ebenrecht

Rechtsanwalt

 

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