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Geschädigte Kapitalanleger durch vinkulierte Namensaktien der BGB Beteiligungs-AG Baden

 

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Über das Vermögen der BGB Beteiligungs AG Baden wurde nunmehr durch Beschluss des Amtsgerichtes Karlsruhe (Az.: G2 IN 312/14 (3)) vom 18.12.2014 das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet, nachdem bereits am 14.05.2014 über das Vermögen der BGB Beteiligungs AG Baden das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Das Gericht hat die Frist zur Anmeldung der Forderungen gegen die BGB Beteiligungs AG Baden auf den 27.01.2015 gesetzt.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Georg Hemmerich hierzu: "Die Anleger und Aktionäre sollten nun genau prüfen lassen, ob und wie sie Forderungen gegen die BGB Beteiligungs AG Baden anmelden können. Meist kann nur ein Anwalt entscheiden, welche Art von Forderungen gegen die BGB bestehen und mit welcher Argumentation diese Ansprüche geltend gemacht werden können. Aufgrund der verschiedenen vinkulierten Namensaktien der BGB Beteiligungs AG Baden, und des sogenannten "mit vereinbarter Rücknahme"-Modells, können sehr unterschiedliche Ansprüche bestehen, die die Aktionäre und Anleger ohne anwaltliche Hilfe meist nicht zur Tabelle festgestellt erhalten. Ich rate daher allen Anlegern und Aktionären, sich möglichst umgehend an einen mit diesem Fall vertrauten und eingearbeiteten Rechtsanwalt zu wenden, um an dem Insolvenzverfahren der BGB Beteiligungs AG Baden teilzunehmen und zumindest möglicherweise quotal das angelegte Geld zurück zu erhalten. Ohne Beteiligung an dem Insolvenzverfahren wird sich für die meisten Aktionäre ein Totalverlust der Kapitalanlage ergeben."

 

In der Vergangenheit lag dem Anlage- und Vertriebskonzept bezüglich der vinkulierten Namensaktien oftmals folgendes Modell zugrunde, wie uns unsere Mandanten berichten:

 

Die refi GmbH, Geschäftsführer Christian Petruc, aus Karlsruhe und die BGB Beteiligungs-AG Baden, früher Geschäftsführer Efgan Kizil, zuletzt wieder Alexander Spitz, beide Firmen ansässig in der Pfinztalstraße 75 in 76227 Karlsruhe haben nach Angaben unserer Mandanten Gelder entgegengenommen und versprochen, diese mit 5% pro Jahr zu verzinsen und nach einem Jahr auf Anforderung zurück zu zahlen. Obwohl unsere Mandanten ihre angelegten Gelder zzgl. Zinsen zurückforderten, wird eine Auszahlung verweigert. Unsere Mandanten befürchteten, dass diese angelegten Gelder verloren sein könnten.

 

Dabei lief das Geschäft meist wie folgt ab:

Zunächst wurden unsere Mandanten beispielsweise von Herrn Rainer Schütterle, oder Herrn Thomas Andreas, oder Walter Bohmüller (bereits verstorben), oder Herrn Martin Reihl,  oder Herrn Navarro oder von Herrn Alexander Spitz oder Anderen Beratern beraten. Die Berater traten dabei meist im Namen der VVK Vermögenverwaltungs GmbH Karlsruhe, Pfinztalstraße 75, 76227 Karlsruhe, als auch im Namen der BGB Beteiligungs AG Baden auf. Geschäftsführer der VVK Vermögensverwaltungs GmbH Karlsruhe war früher ein Herr Thomas Andreas, der ebenfalls früher ein Geschäftsführer der refi GmbH (nunmehr Geschäftsführer Christian Petruc) und früher sowohl Vorstandsvorsitzender als auch Vorstand der BGB Beteiligungs-AG Baden war. Später dann war ein Herr Alexander Spitz Geschäftsführer der VVK Vermögensverwaltungs GmbH Karlsruhe. Man erkennt bereits hieraus die Vernetzungen zwischen den drei Firmen refi GmbH, VVK Vermögensverwaltungs GmbH und BGB Beteiligungs AG Baden.

 

Die Berater berichteten unseren Mandanten meist von einer guten Anlagemöglichkeit, die sicher sei. Die Anleger sollten ihr Geld bei der z.B. bei refi GmbH, oder der VVK Vermögensverwaltung oder der BGB Beteiligungs AG Baden einzahlen, dort würde das Geld mit 5 Prozent pro Jahr verzinst. Nach einem Jahr könne man das Geld wieder abrufen, oder die Anlage um ein Jahr verlängern. Es wurden dann auch Aktien an der BGB Beteiligungs-AG Baden an unsere Mandanten abgetreten.

 

Später verpflichtete sich teilweise die BGB Beteiligungs-AG Baden selbstständig, das eingezahlte Geld unserer Mandanten zurück zu zahlen, was bis heute nicht geschehen ist. Ein mit Herrn Efgan Kizil vereinbarter Termin wurde von ihm nicht eingehalten, spätere Termine fanden statt.

 

Nach einem Modell hat die refi GmbH zunächst, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herr Christian Petruc, das Geld der Anleger entgegengenommen und sich verpflichtet dieses Geld samt Zins nach einem Jahr auf Abruf zurückzuzahlen. Da die refi GmbH hier nicht über die erforderliche Genehmigung der Bafin verfügte, handelte es sich um ein verbotenes Einlagegeschäft, wass ggf. sogar strafbar sein könnte. Möglicherweise überprüfte auch die Staatsanwaltschaft und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) diesen Sachverhalt. Nach einem anderen Modell hat die BGB Beteiligungs AG Baden die Anlegergelder direkt eingenommen und die unbedingte Rückzahlung versprochen. Ein weiteres Modell sah vor, dass die Anleger sogenannte vinkulierte Namensaktien direkt abgetreten erhielten, mit dem Versprechen, dass sie diese vinkulierten Namensaktien jederzeit und ohne Schwierigkeiten wieder mit Gewinn verkaufen könnten, und die Kapitalanlage garantiert im Wert anwachse und einen Gewinn erziele.

 

Geschädigte Anleger haben hier ggf. die Möglichkeit ihre angelegten Gelder zurück zu erhalten. Anleger konnten Schadensersatz fordern und wenn nötig auch durch einen Anwalt Klage bei Gericht z.B. gegen die Refi GmbH oder die BGB Beteiligungs-AG Baden oder die VVK Vermögensverwaltung GmbH auf Rückzahlung der angelegten Gelder und Schadenersatz einreichen. Derzeit ist sowohl über das Vermögen der refi GmbH, das Vermögen der VVK Vermögensverwaltungs GmbH und der BGB Beteiligungs AG Baden das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet, und geschädigte Anleger müssen eventuelle Ansprüche dort beim jeweiligen Insolvenzverwalter anmelden und sollten sich sicherheitshalber durch einen Anwalt vertreten lassen. Betroffene sollten sich durch einen im Kapitalanlagerecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Dabei ist insbesondere der Ablauf wichtigter Fristen zu beachten.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Bornemann-von Loeben, Spirgath, Ebenrecht, Krieger aus Heidelberg ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts und des Anlegerschutzrechtes tätig. Sie erreichen den bei uns zuständigen Anwalt, Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Georg Hemmerich unter

 

06221-321 74 63

 

oder unter

 

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Heidelberg

Rechtsanwalt Georg Hemmerich

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht