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Landgericht Heidelberg verurteilt Anlagevermittler wegen verbotenen Drittstaateneinlagengeschäfts zu Schadensersatz

Das Landgericht Heidelberg hat mit Urteil vom 07.04.2013 einen Anlagevermittler aus Wiesloch zu € 45.000,00 Schadensersatz verurteilt. Der Anlagevermittler hatte unseren Mandanten eine Einlage an der Schweizerischen Adlor Finanz AG vermittelt. Bei dieser Einlage waren unseren Mandanten 36 % Zinsen p.a. versprochen worden. Gezahlt wurde lediglich an zwei Terminen, dann wurde die Adlor Finanz AG insolvent.

Das Landgericht folgte unserer Argumentation, wonach es sich bei dem vermittelten Geschäft um eine sogenannte erlaubnispflichtige Drittstaateneinlagenvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 KWG (Kreditwesengesetz) handelt. Bei den entsprechenden Regelungen im Kreditwesengesetz handelt es sich um ein Schutzgesetz zugunsten der Anleger. Da der Anlagevermittler keine Erlaubnis der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hatte, machte er sich allein schon wegen der unerlaubten Vermittlung der Anlagemöglichkeit an unsere Mandanten schadensersatzpflichtig mit der Folge, dass er den gesamten Anlagebetrag abzüglich erhaltener Zahlungen an unsere Madanten im Wege des Schadensersatzes zu erstatten hat.

Das Landgericht stellte darüber hinaus fest, dass auch eine fehlerhafte Anlageberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung der Einlage an der Adlor Finanz AG vorlag, weshalb der Anlagevermittler ebenfalls auf Schadensersatz haftet.

Bei Fragen können Sie sich unter 06221 - 60 74 37 an RA Spirgath wenden.