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CERES Life Cycle AG & Co US Life 2012 KG – OLG Karlsruhe verurteilt die Gründungs­gesellschafter Kai Sauerwein und Certus Life Cycle AG zu Schadensersatz und Rückabwicklung

 

Heidelberg, 20.03.2014 – Mit Urteil vom 12.03.2014 hat das OLG Karlsruhe die Gründungsgesellschafter der geschlossenen Beteiligung CERES Life Cycle AG & Co. US Life 2012 KG zu Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt.

 

Unsere Mandantin hatte sich, vertreten durch ihre Eltern, im Jahr 2006 mit €25.000,00 zuzüglich eines 5 %igen Agios an der Beteiligung, deren Geschäftsgegenstand der Erwerb von gebrauchten US-amerikanischen Lebensversicherungsverträgen auf dem US-Zweitmarkt ist, beteiligt. Die Anlagegesellschaft ist zwischenzeitlich in erhebliche Schwierigkeiten geraten, so dass das angelegte Geld unserer Auffassung nach verloren sein dürfte.

 

Die Gründungsgesellschafter Dr. Kai Sauerwein und CERTUS Life Cycle AG haben nach dem Urteil des OLG Karlsruhe vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt. Das OLG Karlsruhe ging davon aus, dass die Gründungsgesellschafter unsere Mandantin darüber hätten informieren müssen, dass höhere Gründungskosten für den Fonds ausgegeben wurden, als in dem Verkaufsprospekt mitgeteilt. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

 

Die Gründungsgesellschafter haben nun den Beteiligungsbetrag nebst Agio zuzüglich eines Anlageverlustschadens von 2 % p.a. des investierten Geldbetrags an unsere Mandantin als Schadensersatz zu bezahlen; die Fondsausschüttungen, die gering waren, sind dem Schaden entgegenzurechnen. Zug um Zug gegen Zahlung des Schadensersatz können die Gründungsgesellschafter die wertlose Beteiligung übernehmen.

 

Wir gehen davon aus, dass das Urteil des OLG Karlsruhe auf die Mehrheit der Anleger des CERES Life Cycle AG & Co. US Life 2012 KG übertragbar ist, sodass hier auf die Gründungsgesellschafer eine Klagewelle zukommen könnte.

 

Wenige Tage zuvor hatte ein anderer Senat des OLG Karlsruhe sich in einem von uns geführten Parelleverfahren gegen die beiden Gründungsgesellschafter noch für unzuständig erklärt und die Klage abgewiesen (Az. 17 U 242/12). Da es im dortigen Fall um spezielle Zuständigkeits­vorschriften ging, über die der Bundesgerichtshof noch keine eindeutigen Urteile gesprochen hat, wurde dort die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen und auch bereits eingelegt.

 

Das Landgericht Heilbronn hatte bereits mit Urteil vom 20.09.2012 (rechtskräftig) in einem von uns geführten Fall den Vermittler einer Beteiligung an dem CERES Life Cycle 2012 Fonds mit ähnlicher Argumentation zu Schadensersatz und Rückabwicklung der Kapitalanlage verurteilt. Wir haben darüber auf unserer Homepage berichtet.

 

Anleger, die ihre rechtlichen Interessen wahren möchten, sollten unbedingt die maximale zehnjährige Verjährung ab Beitrittsdatum beachten und sich in jedem Fall deutlich vor dem nächsten Jahreswechsel bei einem Anwalt rechtlichen Rat einholen.

 

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