Gerichtsvollzieher kam nach wenigen Monaten - Mannheimer Immobilienfirma verkauft „Schrottimmobilien“ in Leipzig

Banken vergeben 100%-Finanzierungen ohne werthaltige Sicherheit

Thomas T. und seine Ehefrau sind noch total geschockt vom Besuch des Gerichtsvollziehers. So hatten Sie sich den Immobilienkauf vor wenigen Monaten nicht vorgestellt.

Angefangen hat alles wie Mitte der 90´iger Jahre – durch einen Telefonanruf und eine  Umfrage zum Thema Steuern sparen und Altersvorsorge. Der Automechaniker und seine Ehefrau wollten sich zunächst einmal beraten lassen. Nach Aufnahme der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Ehepaars mit zwei minderjährigen Jungs war schnell klar, dass sie nur € 130,00 pro Monat für eine Anlage aufbringen können. Irgendwelche Ersparnisse hatten sie nicht, die Möbel der Wohnung und das Auto waren noch finanziert. An Einkommensteuern zahlten sie nur knappe € 4.000 pro Jahr. Auf jeden Fall sollte es eine sichere Kapitalanlage sein. Der dafür vorgesehene Sparbetrag von € 130,00 durfte nicht überschritten werden. Dies ließen die Ausgaben der vierköpfigen Familie nicht zu.

 

Der Berater legte ein Berechungsprotokoll für den Kauf einer sanierten Altbauwohnung in einem denkmalgeschützten Haus in Leipzig vor. Demnach sollte der Kauf der Wohnung durch die Steuervorteile im ersten Jahr einen Überschuss von mehr als € 3.000,00 erbringen. In den Folgejahren sollten durch die Mieteinnahmen und die weiteren Steuervorteile maximal € 120,00 pro Monat zugezahlt werden müssen. Hierdurch überzeugt, hat die Familie T. die Wohnung gekauft. Der Berater hatte auch gleich eine Bank zu Hand, die 100% des Kaufpreises finanzierte. Zu dieser Bank unterhielten Thomas T. und seine Ehefrau noch keine Geschäftsbeziehung.

 

Heute stehen die Eheleute vor der Privatinsolvenz. Denn der „Berater“ hatte verschwiegen, dass die Mieteinnahmen die der Berechung zugrunde lagen, langfristig überhaupt nicht erzielbar sind. Er hat in der Berechung die mit einer Wohnung zwangsläufig verbundenen, sog. nichtumlagefähigen Betriebs-/ und Nebenkosten viel zu tief angesetzt. Schon dadurch wird die tatsächliche Belastung von Thomas T. um 40% pro Monat höher ausfallen, als der Berater vorgerechnet hat.

 

Geradezu haarsträubend sind aber die Begleitumstände des Kaufes. Der Kredit der Möbel sollte nach Angaben des Beraters in den Immobilienkredit mit aufgenommen werden. Denn der Berater erklärte dem Ehepaar, dass sie nicht beide Kredite würden bedienen können. In den endgültigen Verträgen ist davon aber nicht mehr die Rede. Statt einer Ablösung des Kleinkredites ist nur eine Umschuldung vorgenommen worden. Schließlich sollten die Nebenkosten des Wohnungskaufes (Notar, Grundsteuer usw.) auch über einen Kredit finanziert werden. Um den Kredit aber überhaupt erlangen zu können wurden vom Berater die monatlichen Einkünfte der Familie T. in der Selbstauskunft gegenüber der Bank um mehr als € 200,00 zu hoch angegeben. Die Familie T. hat dies bemerkt und den Kredit daher widerufen. Gerade rechtzeitig, denn sonst hätten sie einen Kreditbetrug begangen, obwohl die falschen Angaben der Berater gemacht hat. Nunmehr vollstrecken der Notar, das Grundbuchamt und der Fiskus gegen Familie T..

 

Auch die zeitliche Abfolge der Steuereinnahmen, der Mieteinnahmen und der zu erwartenden Belastungen wurden verschwiegen. Obgleich das Objekt noch nicht fertig, verlangt die Bank schon fast die volle Darlehensrate. Ohne Mieteinnahmen kann das die Familie T. nicht bezahlen. Im Berechnungsbeispiel steht für das Jahr 2008 eine 0,00 für Zinsausgaben. Diese sollten also erst anfallen, so der Berater, wenn auch Mieteinnahmen fließen. Damit droht in Kürze eine Kündgung des Kredites und eine weitere Vollstreckung von Seiten der finanzierenden Bank.

 

Die Personen, die hinter der Mannheimer Firma stecken sind bekannt. Sie sind schon früher mit unseriösen Angeboten aufgefallen. Die Täuschungsmanöver in den Berechungsbeispielen, das Weglassen von wichtigen Informationen, das verschleiern von Zahlungspflichten und deren zeitlicher Abfolge gehören zum Standardprogramm der Verküfer von solchen Immobilien.

 

Hieraus lassen sich aber Ansprüche gegen Berater und Verkäufer der Immobilie ableiten. Es soll zunächst versucht werden sich mit den Beteiligten außergerichtlich zu einigen. Führt das nicht zum Erfolg wird aufgrund der vorliegenden Unterlagen Klage eingereicht.

 

 

Rechtsanwalt Jörg Ebenrecht aus Heidelberg