Sie befinden sich hier / Aktuelles / Schlagzeilen / Landgericht Karlsruhe - Signum GmbH - Dobel - Schadensersatz

Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 06.09.2013 die Signum Immobilienvertrieb GmbH aus Forst sowie Herrn S. S. aus Eisingen zur Zahlung von € 77.000,00 Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Kauf einer Wohnung auf dem Dobel verurteilt.

 

Im Jahr 2010 wurden unsere Mandanten von der Signum Immobilienvertrieb GmbH im Zusammenhang mit dem Kauf einer Wohnung auf dem Dobel beraten. Ziel war es, sich eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Im Zusammenhang mit der Beratung wurde vom Verkäufer, Herrn S. ein Berechnungsbeispiel erstellt. Das Gericht hat nunmehr festgestellt, dass das Berechnungsbeispiel fehlerhaft ist. So wurden Positionen statt zur monatlichen Belastung hinzuzuaddieren einfach abgezogen. Hierdurch ergab sich gem. Berechnungsbeispiel unter dem Strich ein monatlicher Überschuss anstelle einer tatsächlichen monatlichen Zuzahlung. Da der Berater gem. der Rechtsprechung des BGH ein von ihm verwendetes Berechnungsbeispiel auf seine Plausibilität hin überprüfen muss, hat sich nunmehr sowohl die Vertriebsgesellschaft, als auch der Verkäufer schadensersatzpflichtig gemacht.

 

Das Landgericht Karlsruhe hat nun ausgeurteilt, dass unsere Mandanten die Wohnung auf die Signum Immobilienvertrieb GmbH und Herrn S. übertragen und im Gegenzug € 77.000,00 erhalten. Mit dem Betrag können sie sodann das zur Finanzierung der Wohnung aufgenommene Darlehen ablösen.

 

Diesseits wird davon ausgegangen, dass auch die übrigen Berechnungsbeispiele, die im Zusammenhang mit dem Verkauf anderer Wohnungen verwendet wurden, fehlerhaft sind. Derzeit führen wir weitere Verfahren gegen die Signum Immobilienvertrieb GmbH und die Verkäufer. Auch in diesen Angelegenheiten vertreten wir die Auffassung, dass die Berechnungsbeispiel fehlerhaft sind. Ferner wurden in der Beratung fehlerhafte Angaben bezüglich der vermeintlichen leichten Vermietbarkeit und Attraktivität der Wohnung gemacht.

 

Gerne können auch Sie sich an uns wenden, wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie im Zusammenhang mit dem Kauf einer Wohnung fehlerhaft beraten wurden.

 

Sie erreichen uns über "Kontakt zu uns"

 

Heidelberg.