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Aktuelles von der Firma Marketing & Kommunikation aus Bad Krozingen - uns ist die ertste Erstattung an eine Geschädigte bekannt geworden.

Heidelberg, 27.04.2015

Uns ist nunmehr ein Fall bekannt geworden, in welchem tatsächlich eine Erstattung der Eintrittsgelder erfolgte. Die Geschädigte hatte vier Eintrittskarten zum Gesamtpreis von ca. 230,00 € erworben. Nach der abgesagten Veranstaltung hat die Betroffene versucht Kontakt mit dem Veranstalter aufzunehmen. Leider zunächst ohne Erfolg. Die Betroffene hat dem Veranstalter die Originaltickets per Einwurfeinschreiben zugesandt. Nachdem trotz eines Aufforderungsschreibens mit Fristsetzung keine Reaktion erfolgte, ging sie dazu über mit dem Veranstalter per SMS-Nachricht Kontakt aufzunehmen. Der Veranstalter reagierte und teilte am 26.03.2015 per SMS-Nachricht mit, dass er die Erstattung vornehmen werde. Aber auch hierauf erfolgte keine Zahlung. Nach weiteren SMS-Nachrichten wurde mitgeteilt, dass man bis zum 10.04.2015 mit der vollständigen Rückzahlung fertig sei. Nachdem bis zum 10.04.2015 wieder keine Zahlung bei der Betroffenen einging, schrieb diese eine weitere SMS-Nachricht. Und siehe da: die Eintrittsgelder wurden erstattet.

Es besteht also Hoffnung, dass die Geschädigten ihr Geld zurückerhalten. Es ist daher ratsam die Originaltickets mit einem Aufforderungsschreiben an den Veranstalter zu senden. Zur Beweisbarkeit sollte hier allerdings zuvor eine Kopie der Eintrittskarten erstellt werden. Ferner sollten die Originaleintrittskarten durch einen Zeugen einkuvertiert werden. Im Idealfall übersendet dann auch der Zeuge den Brief per Einwurfeinschreiben an die Firma Marketing & Kommunikation.

 

Neues im Zusammenhang mit der Firma Marketing & Kommunikation aus Bad Krozingen

 

 

Leider war es uns noch immer nicht möglich, direkten Kontakt mit dem Veranstalter bzw. der Veranstaltungsfirma Marketing & Kommunikation aus Bad Krozingen aufzunehmen. Auf E-Mails und Anrufe wird nicht reagiert. Auch auf unsere anwaltlichen Schreiben erfolgte keine Reaktion seitens der Firma Marketing & Kommunikation. Zwischenzeitlich liegt uns auch ein Vollstreckungsbescheid vor, mit dem nun Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Gegenüber der Presse und auch gegenüber einzelnen Geschädigten wird von Seiten der Firma Marketing & Kommunikation mitgeteilt, dass bislang mehr als 1000 Titel ausbezahlt wurden. Leider ist uns (und auch der Presse) kein einziger Fall bekannt, in dem tatsächlich auch Geld geflossen ist. Die Vorverkaufsstellen haben ordnungsgemäß die Gelder an den Veranstalter weitergeleitet. In einem Telefonat mit dem Rechtsanwalt der Rhein-Neckar-Ticket RNT GmbH, Herr RA Wodausch, wurde in Erfahrung gebracht, dass auch die Rhein-Neckar-Ticket RNT GmbH Forderungen gegen die Firma Marketing & Kommunikation hat. Diese resultieren daraus, dass anfänglich auf eigenes Kostenrisiko zunächst Regulierungen vorgenommen wurden, ohne hierzu verpflichtet zu sein. Auch die Rhein-Neckar-Ticket RNT GmbH empfiehlt, die Originaltickets an die Firma Marketing & Kommunikation zurückzusenden, da diese zur Rückabwicklung vorliegen müssen. Zur Beweisbarkeit sollte hier allerdings zuvor eine Kopie der Eintrittskarten erstellt werden. Ferner sollten die Originaleintrittskarten durch einen Zeugen einkuvertiert werden. Im Idealfall übersendet dann auch der Zeuge den Brief per Einwurfeinschreiben an die Firma Marketing & Kommunikation. Hierbei sollte in einem Begleitschreiben der Firma Marketing & Kommunikation eine Frist zur Zahlung gesetzt werden. Die Zahlungsfrist sollte zwei bis drei Wochen betragen. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Zahlung, befindet sich die Firma Marketing & Kommunikation in Verzug, so dass auch künftige Anwaltskosten als Verzugsschaden zu ersetzen sind. Leider liegen uns bislang keine Informationen zu den finanziellen Hintergründen der Firma Marketing & Kommunikation vor. Diesbezüglich müssen wir das Ergebnis der Zwangsvollstreckung abwarten.

 

Sobald uns weitere Erkenntnisse vorliegen, werden wir hierüber berichten. Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Anwälte unserer Kanzlei zur Verfügung. Sie finden uns oben rechts unter "Kontakt zu  uns".

 

Heidelberg.

 

 

Der Veranstalter Christian-Alexander Aberle, Marketing & Kommunikation, Bad Krozingen, reagiert nicht!

 

 

Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet in Ihrer Ausgabe vom 11.02.2015, dass am 17.01.2015 in der Stadthalle Heidelberg die Verdi Oper Nabucco aufgeführt werden sollen. Laut der Rhein-Neckar-Zeitung wurde die Vorstellung „krankheitsbedingt“ abgesagt. Nach den uns vorliegenden Informationen ist dies kein Einzelfall. So wurde auch am 24.01.2015 die geplante Aufführung im Rhein-Main Theater in Niedernhausen abgesagt. Zur Begründung hieß es, der Dirigent habe einen Herzinfarkt erlitten. Besonders ärgerlich war es, dass die Konzertbesucher nicht vorab vom Veranstalter, der Marketing & Kommunikation, Bad Krozingen, informiert wurden. Ebenfalls wurde die Veranstaltung am 31.01.2015 in Augsburg kurzfristig abgesagt. Normalerweise ist es so, dass bei einer Absage der Veranstalter entweder einen Ersatztermin festlegt oder den Ticketpreis zurückerstattet. Wie uns nun von unseren Mandanten mitgeteilt wurden, sind Versuche mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen bislang erfolglos geblieben. Ein telefonisches Durchdringen ist nicht möglich. Auf Mails reagiert der Veranstalter nicht. Wir haben nunmehr unseren Mandanten angeraten, den Veranstalter anzuschreiben und diesen unter Fristsetzung aufzufordern, den Ticketpreis zurückzuerstatten. Wichtig ist hierbei, dass der Zugang des Aufforderungsschreibens beweisbar ist. Am sinnvollsten ist es daher das Aufforderungsschreiben mittels eines sogenannten „Einwurf-Einschreibens“ zu versenden. Unsere Mandanten sind diesem Rat gefolgt und haben nunmehr den Veranstalter unter Fristsetzung auf den 16.02.2015 aufgefordert den Ticketpreis zurück zu erstatten. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen werden wir im Auftrag unserer Mandanten ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um auf diesem Wege die Ansprüche unserer Mandanten durchzusetzen.

 

Sollten auch Sie zu den Betroffenen gehören und den Veranstalter nicht erreichen, stehen Ihnen unsere Anwälte gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter "Kontakt zu uns".