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Schwere Kursverlust bei VW Aktien - auch Audi und Porsche verlieren

Die Volkswagen Aktie ist in den letzten Tagen zeitweise um über 40% gegenüber dem 17.09.2015 gefallen. Ursache hierfür ist der sogenannte Abgasskandal  (VW-Gate) mit Dieselmotoren. Sollten Sie VW-Aktien besitzen, können Sie den bei Ihnen eingetreten Schaden gegenüber der VW–Aktiengesellschaft geltend machen.

 

Aber auch die Aktien der Porsche AG und der Audi AG gaben nach. Auch hier stellt sicht die Frage, ob der geschädigte Aktionär seinen Schaden bei Volkswagen geltend machen kann. Dass der Kursverlust auf die Manipulationen von Volkswagen zurückzuführen ist, dürfte kaum zu bestreiten sein.

 

Wie ist die Schadenshöhe zu berechnen?

Nach Ansicht des Bundesgerichtshof (BGH) aus dem Jahre 2011 ist der Aktionär so zu stellen, wie er stünde, wenn die für die Veröffentlichung verantwortlichen Personen ihrer Pflicht zur wahrheitsgemäßen Mitteilung rechtzeitig nachgekommen wären. Das bedeutet, Volkswagen hätte schon bei Zulassung der Fahrzeuge auf deren Untauglichkeit hinweisen müssen. Denn dann hätte der Verbraucher die Aktien erst gar nicht erworben. Das bedeutet Sie bekommen mindestens den Kaufpreis ihrer Aktien Zug-um-Zug gegen Rückgabe der Aktien erstattet.

Man könnte aber auch Erstattung der Differenz zwischen dem Kurs der Aktien bei deren Erwerb und dem fiktiven Kurs bei Veröffentlichung einer zutreffenden ad-hoc-Mitteilung verlangen. Dies könnte der 17.09.2015 sein. Natürlich wird Volkswagen dann entgegenhalten, dass nicht alle Verkäufe an diesem Tag zum Tageskurs hätten getätigt werden können. Der genaue Schaden wird hier im Einzelfall festzustellen sein.

 

Wieso können Sie einen Schadensersatzanspruch geltend machen ?

Der jetzige Kursverlust ist mit großer Wahrscheinlichkeit auf die angekündigten Schadenersatzklagen in den USA, die Täuschung der Kunden, also die Aufdeckung des gesamten Vorgangs zurückzuführen. Die Manipulation an der Abgassoftware hat der Vorstandsvorsitzende Herr Martin Winterkorn u.a. in einem Fernsehauftritt eingeräumt, ein Beweisproblem für eine bewusste Manipulation, eine Täuschung durch Volkswagen besteht kaum. Eine rechtzeitige Ad-hoc Meldung unterblieb. Denn Volkswagen wusste das schon lange. Ein Anspruch wegen eines Verstoßes gegen das Aktengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz in Verbindung mit § 823 BGB (deliktischer Anspruch) liegt vor.

 

Kann ich die Sache aussitzen ?

Wer jetzt abwartet, nichts tut und hofft, dass die Kurse wieder steigen, wird sich später ggf. vorhalten lassen müssen, dass er ja auch gar nicht verkaufen wollte und auch dieses Verhalten als einen Umstand ansah, wie es im Wirtschaftsleben als Schwankung der Kurse vorkommen kann.

Wie sich die VW-Aktie in Zukunft entwickelt, kann man heute nicht sagen. Die Anleger werden sich aber darauf einstellen müssen, für das Wirtschaftsjahr 2015 und auch 2016 eher keine Dividende zu erhalten. Es gibt viele Aktienfonds, die grundsätzlich keine Aktien kaufen, die keine Dividende ausschütten. Ganz nebenbei trübt sich das Börsenumfeld sowieso ein und daher ist heute ggf. sogar ein Verkauf überlegenswert. Beraten Sie sich hierzu aber mit ihrem Anwalt und Bankberater.

 

Übernimmt meine Rechtschutzversicherung die Anwaltskosten ?

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, muss man genau prüfen, ob diese eintritt. Es gibt vor allem in neueren Versicherungsverträgen den Ausschlussgrund für Kapitalanlagegeschäfte. Bei einer direkte Kontaktaufnahme mit der Rechtsschutzversicherung, wird man Ihnen im Zweifel erklären, dass genau dieser Fall nicht gedeckt ist. An den sogenannten Hotlines der Versicherer sitzen im Regelfall keine Fachleute, sondern Personen, die nach Schema Ansprüche „abwimmeln“. Sicher haben Sie schon gehört:

„Sie wollen einen Kursverlust einer Aktien geltend machen? Das ist ein Spekulationsgeschäft, ein Kapitalanlagegeschäft. Dies ist nicht versichert.“

Das trifft aber nicht immer zu, da oft zu Unrecht die neusten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (ARB) unterstellt werden. Bei nicht institutionellen Anlegern, Privatleuten könnte sich auch um eine private Vermögensvorsorge handeln. Das ist in der Regel, vor allem bei älteren Verträgen versichert.

Falls Sie einen Verlust erlitten haben, wenden Sie sich an einen im Kapitalanlagerecht versierten Rechtsanwalt. Wir stehen Ihnen zur Verfügung.

 

Heidelberg, 28.09.2015

 

Jörg Ebenrecht

Rechtsanwalt

Tel.: 06221 / 321 74 67

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Homepage: Kanzlei Ebenrecht