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Lehman Brothers Zertifikate - Schadenersatz für Kleinanleger - Mangelnde Aufklärung der Bankkunden

Viele deutsche Banken haben in jüngster Vergangenheit vor allem Rentnern, Alleinstehenden und jungen Familien Zertifikate der Lehman Brothers Bank zum Zwecke der Altersvorsorge verkauft. Laut einigen Pressemitteilungen sollen die Citi Bank und die Deutsche Bank viele dieser Zertifikate verkauft haben.

Die Kunden wurden unseres Erachtens nach aber häufig nicht ordnungsgemäß über die Risiken dieser Lehman Brohters Zertifikate aufgeklärt. In den Beratungsgesprächen wurde von den Bankberatern häufig beteuert, dass diese Papiere absolut sicher seien; von einem Totalverlustrisiko wurde nicht gesprochen. Teilweise wird in den Medien sogar darüber berichtet, dass Kundendaten in den nach Wertpapierhandelsgesetz erforderlichen Erhebungsbögen (sog. WpHG-Bögen) nachträglich durch die Bankmitarbeiter gefälscht wurden, um ein Einverständnis des Kunden mit den Risiken vorzutäuschen. Schadensersatzprozesse gegen die Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung sind möglich und teilweise auch sehr erfolgsversprechend. Dies vor allem für Anleger, die in ihrem bisherigen Leben eher Lebensversicherungen, ein Sparbuch, vielleicht ein paar Aktien deutscher Großunternehmen gehalten haben. Aus solch einer „Anlegerlebensgeschichte" kann ein Gericht erkennen, dass hier ein konservativer Anleger Opfer einer Täuschung wurde. Verbraucherzentralen sollen nach Medienberichten schon mehr als 300 solcher Täuschungsfälle gesammelt haben und gegen die Citi Bank sogar gerichtlich vorgehen wollen.

Soweit Kunden bei der Bank keine solche Erhebungsbögen unterzeichnet haben, sieht die Beweislage für einen Prozess wegen fehlerhafter Anlageberatung erheblich günstiger aus.

Vor allem wenn Kunden Lehman Brothers Zertifikate ab etwa Dezember 2006 von Ihrer Bank angeboten bekamen, sind die Erfolgsaussichten günstig. Denn ab diesem Zeitpunkt war klar, dass in Amerika die sog. Hypotheken- oder Suprime-Krise ihren Anfang nahm. Dies wiederum bedeutete, dass die meisten Lehman Brohters Zertifikate nur noch mit dem Hinweis auf ein evident gesteigertes Totalverlustrisiko hätten verkauft werden dürfen. Je später alse der Kunde ohne Hinweise auf diese in der Wirtschaftspresse veröffentlichten Risiken gekauft hat, desto günstiger die Ausgangspostion in Bezug auf ein Beratungsverschulden der Bank.

Am 28.10.2008 hat die BaFin den Entschädigungsfall für das Lehman Brothers Bankhaus AG festgestellt. Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) eintrittspflichtig ist.

Die Lehman Brothers Bankhaus AG gehört nach Angaben der BaFin nicht nur dem EdB an. Sie ist auch Mitglied am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Das bedeutet, dass Anleger, die von der deutschen Niederlassung der Lehman Brothers Bank Papiere halten, eine Entschädigung pro Kopf und Anlagekonto von bis zu € 20.000,00 erhalten können.

Allerdings ist es so, dass Privatanlegern häufig Zertifikate der US-Amerikanischen Lehman Brothers Bank verkauft wurden. Diese unterliegt keinem der beiden oben genannten Entschädigungsfonds. Gerade in diesen Fällen ist die anwaltliche Prüfung, ob Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank geltend gemacht werden können, besonders wichtig.

Die Anlage in Zertifikate der Lehman Brothers Bank unterliegen dem Wertpapierhandelsgesetz. Dies bedeutet, dass Fehler aus Anlageberatung einer taggenauen, dreijährigen Verjährung unterliegen. Aufgrund der kurzen Verjährung kann bei einzelnen Anlegern Eile geboten sein.

 

Jörg Ebenrecht

 

Rechtsanwalt in Heidelberg