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Skandia Lebensversicherung AG erkennt Widerspruch im Ombudsmannverfahren an
-    “Transparente Investment Police (Skandia T.I.P) rückabgewickelt -

Toller Erfolg für unseren Mandanten. Nach eingelegte Beschwerde bei dem Versicherungsombudsmann e. V.,. hat die Skandia Lebensversicherung AG dem Widerspruch unseres Versicherungsnehmers stattgegeben und den Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Unser Mandant schloss im Jahre 2002 einen Versicherungsvertrag “Transparente Investment Police (Skandia T.I.P) ab. Nach Teilauszahlung kündigte er dem Versicherungsantrag zum 01.11.2016. Ende 2017 erklärte er sodann den Widerspruch . Der Widerspruch wurde von der Skandia Lebensbeziehung AG zunächst unter einem Hinweis auf eine angebliche Verwirkung zurückgewiesen. Nachdem wir der Skandia Lebensversicherung AG im Ergebnis erfolglos eine Frist zur Rückabwicklung gesetzt hatten, haben wir namens und in Vollmacht unseres Mandanten eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann eingereicht. Im Anschluss hieran wurde von der Skandia Lebensversicherung AG der Widerspruch anerkannt und das Restguthaben ausbezahlt.

Dieser Vorgang zeigt, dass man sich nicht mit der ersten Antwort des Lebensversicherers zufrieden geben sollte. Oftmals lohnt es sich unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes die Ansprüche weiter zu verfolgen. Gerne stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte bei Fragen zur Verfügung. Sie erreichen uns unter "Kontakt zu uns".

Heidelberg.

 

RA Georg Hemmerich

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht