Die BaFin meldet mit Newsletter vom 09.04.2019, dass sie das Inhaberkontrollverfahren zum Erwerb der Generali Lebensversicherung AG abgeschlossen habe.
Dem Vernehmen nach, hat sich die BaFin davon überzeugt, dass im Falle des geplanten Erwerbs der Generali Lebensversicherung AG durch die Viridium Gruppe die Belange der Versicherten angeblich ausreichend gewahrt seien.
Dabei ist aus unserer Sicht ein solcher Vorgang durchaus kritisch zu betrachten. Es entsteht der subjektive Eindruch, dass hier Geschäfte ausgelagert werden sollen und im Sinne einer "Bad Bank" dann möglicherweise später zum Nachteil der Versicherten operiert werden könnte.
Ob die Rentenzahlungen aus den Rentenversicherungen und die versprochenen Zinszahlungen aus den Lebensversicherungsverträgen oder den Entnahmedepots auch tatsächlich wie ursprünglich geplant immer weiter gezahlt werden, darf bezweifelt werden. Warum sonst sollte die Generali Lebensversicherung AG an die Viridium Gruppe veräußert werden?
Anleger und Versicherungsnehmer sollten diese Vorgänge daher kritisch beobachten und gegebenenfalls rechtzeitig ihre Rechte wahren und schützen und in diesem Fall einen Anwalt wegen Ihrer Sache befragen.
Sie erreichen bei uns Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Georg Hemmerich aus Heidelberg unter
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