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BGH entscheidet zu Zinsnachschlag bei Prämiensparverträgen

 

Sparkassen haben in den letzten Jahren, teilweise Jahrzehnten, verschiedene Prämiensparverträge an ihre Kunden vertrieben. Weil es von ca. 2010 bis einschließlich dem Jahr 2021 nur geringe Sparzinsen am Markt zu erwirtschaften gab, wolllten die Banken diese Zinsen reduzieren und weniger Zinsen an ihre Kunden zahlen.

 

Dabei versuchten es die Banken teilweise mit einer einseitigen Änderung der Bedingungen. Sie änderten also einfach die Spielregeln, sozusagen mitten im Spiel. Dieses ungerechte Verhalten prangerten die Verbraucherzentralen lange an und versuchten dem Treiben der Sparkassen und Banken gerichtlich Einhalt zu gebieten.

 

Nun gibt es eine Reihe von Erfolgen vor dem BGH (Aktenzeichen): XI ZR 140/03, XI ZR 197/09, XI ZR 52/08, XI ZR 361/01, XI ZR 508/15, XI ZR 234/20, XI ZR 257/21.

 

Wenn Sie ebenfalls einen Prämiensparvertrag mit einer Sparkasse oder einer einer anderen Bank haben und nun die entgangenen Zinsen geltend machen wollen, sollten Sie ihren Fall von einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

 

Hierfür steht ihnen der heidelberger Anwalt und Fachanwalt für Bankrecht Georg Hemmerich gerne zur Verfügung.

 

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Heidelberg, 09.07.2024

Georg Hemmerich

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Europajurist (Univ. Würzburg)