Sie befinden sich hier / Aktuelles / Schlagzeilen / Ansprüche SPK KA verjährt

Ansprüche der Sparkasse Karlsruhe verjährt

Geschädigte Anleger müssen Darlehen in Höhe von € 110.000,00 nicht an die Sparkasse Karlsruhe zurückzahlen – Anspruch der Sparkasse verjährt

Den in Mannheim wohnenden Eheleuten war 1993 eine Eigentumswohnung in einem Ort im Kraichgau verkauft worden. Die Sparkasse Karlsruhe hatte die Eigentumswohnung mit insgesamt DM 370.000,00 vollständig finanziert. Wohnungskauf und Finanzierung waren in einer Haustürsituation zustande gekommen.

 

RA Spirgath hatte den Darlehensvertrag für die Eheleute im Jahr 2001 nach den Vorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes widerrufen. Danach wurde über eine gütliche Einigung verhandelt, die Verhandlungen scheiterten jedoch an unangemessenen Forderungen der Sparkasse Karlsruhe. Die Darlehensnehmer warteten einige Jahre ab und beriefen sich im Jahr 2006 auf Verjährung des Rückzahlungsanspruchs der Sparkasse. Denn bei wirksamem Widerruf hätte die Sparkasse die Darlehensvaluta bereits im Jahr 2001 von den Eheleuten zurückverlangen können und dieser Rückforderungsanspruch verjährt in 3 Jahren.

 

Die Sparkasse Karlsruhe klagte daraufhin auf Feststellung, dass der Widerruf nicht wirksam sei. Das LG Mannheim und das OLG Karlsruhe entschieden aber, dass der Widerruf im Jahr 2001 wirksam erklärt worden war, denn das Darlehen war aufgrund einer Haustürsituation zustande gekommen (LG Mannheim Az: 9 O 133/06, OLG Karlsruhe Az: 17 U 400/06).

 

Daraufhin erhob die Sparkasse Karlsruhe erneut Klage vor dem LG Mannheim gegen die Eheleute mit dem Ziel, den nach Widerruf des Darlehens entstehenden Rückzahlungsanspruch gegen sie durchzusetzen.

 

Mit Urteil vom 21.12.2007, Az 6 O 90/06, wies das LG Mannheim aber auch diese Klage der Sparkasse Karlsruhe gegen die Darlehensnehmer ab. Das LG Mannheim entschied nun, dass die Sparkasse Karlsruhe diese Klage zu spät erhoben hatte, weil die Rückzahlungsansprüche mittlerweile verjährt waren.

 

Die Darlehensnehmer sind damit auf einen Schlag Schulden in Höhe von € 110.000,00 losgeworden, während die Sparkasse zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten von knapp € 30.000,00 für alle Verfahren aufwenden musste.

 

Kai Spirgath

Rechtsanwalt in Heidelberg