Rentenversicherung, Lebensversicherung mit monatlichen Auszahlungen – kreditfinanzierte Versprechungen, die im Ruin enden

 

ARD Magazin Plus-Minus berichtet am 11.11.2008 über getäuschte Kunden

Mit den Ängsten der Menschen vor sinkenden Renten lässt sich leicht Geschäfte machen.

Das Ergebnis sind verlorene Ersparnisse und Betroffene, die auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Staatliche Banken nutzen Ihren guten Ruf um den Verkauf von vermeintlich sicheren Anlagen zur Altersvorsorge in Form von kreditfinanzierten Renten- oder Lebensversicherungen zu fördern. Doch das dahinter stehende Risiko wird den Kunden nicht erklärt. Ihnen wird nur die halbe Wahrheit gesagt; eine korrekte Entscheidung das Geschäft abzuschließen kann so nicht getroffen werden.

Banken und freie Versicherungsagenten vertrieben Renten- oder Lebensversicherungspolicen mit monatlichen Auszahlungen unter den Namen Novarent, Lex-Konzept, Europlan, Sicherheits Kompakt Rente, System Rente oder auch Sparrenta Kombi Rente. Im Detail unterscheiden sich die Produkte erheblich, das Prinzip ist aber immer gleich.

Der Kunde nimmt bei einer Bank ein Darlehen mit einem Zinssatz von ca. sechs Prozent auf. Das Geld wird in die Renten- oder Lebensversicherung einbezahlt. Aus dem so investierten Geld fließen sofort die ersten monatlichen Auszahlungen. Viele Kunden waren daher  - die Mehrzahl der Geschäfte wurde in den Jahren 1999 – 2004 abgeschlossen – in den ersten Jahren überzeugt eine gute, sichere Anlage für das Alter abgeschlossen zu haben. Manche haben sogar zwei mehr solcher Verträge gezeichnet. Mit den monatlichen Auszahlungen konnten die Kreditzinsen zunächst  bedient werden. Das Darlehen sollte dann, je nach Modell, nach Zuteilung einer größeren Summe aus dem Rentenplan, der Lebensversicherung in 10 bis 15 Jahren getilgt werden.

Presseberichten zufolge sollen vor allem die die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die Bayerische Landesbank (BayernLB), die Landesbank Hessen-Thüringen die Schleswig-Holsteinische Landesbank (HSH Nordbank) und sowie Tochtergesellschaften der LB Swiss, verschiedener Sparkassen und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank diese Geschäfte zu 100% finanziert haben. Zu 100% bedeute, dass die Kunden kein Eingekapital einbringen mussten.

Das böse Erwachen kam mit zurückgehenden Börsenkursen. Die versprochenen Renditen aus den Renten- oder den Lebensversicherungsverträgen brachen ein. Die Kunden müssen ihre Kreditzinsen jedoch weiter tragen. Teilweise haben die Kunden als Sicherheit für den Kredit eine Grundschuld auf ihr Wohnhaus eintragen lassen – Zwangsversteigerungen drohen, wenn die Kreditzinsen nicht aus eigenen Mitteln bedient werden. Dies ist aber aus den bescheidenen und viel zu geringen staaatlichen Renten oder den in den letzten Jahren gesunkenen Reallöhnen oft nicht möglich. Vor allem Clerical Medial oder die Generali haben ihre Auszahlungen erheblich abgesenkt. Zwischen 2004 und heute sind für derartige Produkte Wertzuwächse und Renditen von nur 1 - 2% angegeben. Ob es überhaupt zu Renditen bei den Abschlusszahlungen, also zu Überschussbeteiligungen kommt ist mehr als fraglich.

Dr. med. P aus Mannheim berichtet, er sei von einem Berater an seinem Arbeitsplatz angerufen worden. Der Berater sein vom Kollegen Dr. med. G. empfohlen und wolle ein interessantes Rentenmodell vorstellen. Was genau er empfehlen wolle, sagte der Berater am Telefon nicht. Dr. med. P. hat sich darauf hin mit dem Berater in seiner Privatwohnung verabredet. Dort kam es zu Beratung und zum Geschäftsabschluss. Damit wäre zunächst einmal zu prüfen, ob hier ein Widerruf nach den Regel des Haustürwiderrufsgesetzes (bzw. dessen Nachfolgeregelungen im BGB) rechtliche Handhaben bietet.

Aber auch Ansprüche gegen den Berater und /oder die Bank sind möglich. Denn die Beratung zu den Renten- bzw. Lebensversicherungen waren fehlerhaft, die Berater haben nicht vollständig und wahrheitsgemäß alle erforderlichen Tatsachen mitgeteilt, damit der Kunde eine eigene Anlageentscheidung treffen konnte. Die Bertater haben nämlich nicht erklärt woher die Renditen der Verträge stammen. Sie haben nicht erklärt, dass die Rentenversicherungsgesellschaften damit höchst riskante Börsengeschäfte tätigen und dass das Wohl und Wehe der Verträge nur am Erfolg dieser hoch riskanten Geschäfte hängt. Denn hoch riskante Börsengeschäfte wollten die Kunden gerade nicht abschließen – sonst hätten sie je keinen Renten- oder Lebensversicherungsvertrag unterschrieben, sondern diese Geschäfte gleich selbst getätigt. Auf diese Weise hätten sie sich die Provisionen für die Renten- und Lebensversicheurngsverträge gespart.

Die Berater haben nur auf die Erfolge der Vergangenheit hingewiesen. So war es dem Kunden unmöglich abzuschätzen, ob für die Zukunft überhaupt ein Risiko besteht. Die Berater haben die Renditen für die Zukunft ebenso rosig gezeichnet, wie die Erfolge der Vergangenheit.

Als besonders verwerflich ist ein solches Verhalten für alle Beratungen seit dem Jahr 2002 anzusehen. Ab diesem Datum war den Beratern und Banken klar, dass die Börsen und damit die Renditen ihrer Produkte nachgeben und nicht einfach mit den Erfahrungen der de Vergangenheit begründet werden konnten. So hat erst kürzlich der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 89/07) entschieden, dass Berater Risiken, die vermehrt in seriösen Zeitungen dargestellt werden (FAZ, Handelsblatt, Süddeutsche usw.) mitteilen müssen – andernfalls haften sie wegen unzureichender Beratung.

Oft bestehen neben den Beratungsfehlern auch formelle Fehler in den von den Beratern gleich mitgebrachten Kreditverträgen. Diese formellen Fehler, fehlende Belehrungen, fehlende Zinsangaben oder fehlender Gesamtbetrag kann z.B. zur Zinsreduzierungen führen.

Es ist darauf zu achten, dass Beratungsfehler auf jeden Fall im dritten Jahr nachdem dem Kunde bewusst wurde, dass er falsch beraten wurde verjähren. Möglicherweise tritt in Einzelfällen auch schon eine frühere Verjährung ein. Lassen Sie sich daher anwaltlich beraten.

Jörg Ebenrecht, Rechtsanwalt in Heidelberg

Tel: 06221 / 60 74 37