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Brandaktuelles zu dem Rhein-Neckar-Fonds IV

Nochmal „Freitag der 13.“

Sparkasse Karlsruhe unterliegt vor dem Landgericht Mannheim

„Freitag der 13.“ erwies sich für ein Ehepaar aus Mannheim als ganz besonderer Glückstag, dieses magische Datum muss also keineswegs nur für Pleiten, Pech und Pannen herhalten.

Die Eheleute hatten sich Mitte der 1990iger Jahre zum Abschluß eines Immobilienkaufes von einem Anlagevermittler überreden lassen. Ziel war es Steuern zu sparen und etwas für die Altersvorsorge zu tun.

Der Kreditvertragsabschluß kam im Wohnzimmer der Eheleute zustande. Geschäftsräume der Sparkasse hatten die Eheleute nie betreten und es gab auch keinen persönlichen Kontakt mit einem Sparkassenmitarbeiter. Das ist alleine schon deswegen aussergewöhnlich, weil der Kredit über mehr als 100.000,00 DM abgeschlossen wurde.

Die Kreditanbahnung war daher ein typisches Haustürgeschäft und somit konnten die durch uns beratenen Eheleute den Kreditvertragsabschluß, auch noch nach 10 Jahren widerrufen. Die Verjährungsfristen sind in diesem Spezialgesetz (Haustürwiderrufsgesetz) sehr lange.

Die Sparkasse Karslruhe wollte das nicht auf sich sitzen lassen und erhob eine Klage vor dem Landgericht Mannheim.

Das LG Mannheim ist aber unserer Rechtsauffassung gefolgt, hat entschieden, dass solche Verträge auch nach 10 Jahren noch widerrufen werden können und hat festgetellt, dass die Kreditverträge nichtig sind.

Das Gericht findet im Urteil deutliche Worte:

„Entgegen der Ansicht der Sparkasse Karlsruhe sind die Beklagten durch den Hausbesuch des Vermittlers xxx zum Abschluss der Darlehensverträge im Sinne des § 1 Haustürwiderrufsgesetz bestimmt worden.“

Auf den Fall des Rhein-Neckar-Fonds IV bedeutet dies:

Auch Sie haben keine Geschäftsräume der Sparkasse von innen gesehen

Sie hatten vor Kreditvertragsabschluß keinen Kontakt zu einem Sparkassenmitarbeiter (In Ihrem Fall Sparkasse Philippsburg)

Auch in Ihrem Fall hat der Vermitteler alle erforderlichen Auskünfte erteilt und Daten für die Sparkasse von Ihnen erhoben

Auch Sie können den Kreditvertrag noch widerrufen, wir haben bereits festgestellt, dass die bei Ihnen vorhandenen Widerrufsbelehrung rechtsunwirksam sind (das muss ein Rechtsanwalt erläutern)

Dateien:
Rundschreiben2_RNI4.pdf
Urteil_LG_Ma_13102006.pdf