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Erleichterung für Anleger der Rhein- Neckar- Immobilienfonds

Treuhänderin, die THG GmbH, empfiehlt die Beratung durch Rechtsanwälte unserer Kanzlei.

Aktuell kann zu den Rhein-Neckar-Immobilienfonds folgendes berichtet werden:

Auch die Treuhänderin, die THG GmbH, empfiehlt nun die Beratung der Anleger durch Rechtsanwälte unserer Kanzlei. Wir fügen zwei entsprechende Rundschreiben anbei. Wir haben unsere Anleger in den RNI IV und den RNI V aktuell über die Gründe informiert, wieso die Fondskonstruktion rechtlich angreifbar ist.

In der Gesellschafterversammlung des RNI IV am 14.09.2006 sowie in der Gesellschafterversammlung des RNI V am 21.09.2006 erklärte der Geschäftsführer der THG, Herr Reinhold Michel, dass sich die Gesellschafter unbedingt rechtlichen Rat bei Rechtsanwälten der Kanzlei Bornemann- von Loeben, Spirgath, Ebenrecht, Krieger holen sollten. Keinesfalls sollten die Darlehensverträge verlängert werden, ohne dass hier zunächst Rücksprache gehalten wird.

Die Kanzlei Bornemann- von Loeben, Spirgath, Ebenrecht, Krieger hat in mehreren Verfahren innerhalb des letzten Jahre einer großen Anzahl von Gesellschaftern geholfen, sich von ihren Belastungen aus der Beteiligung zu befreien. Auch wurden mehrere Verfahren gegen beispielsweise die Aachener und Münchener Lebensversicherungsgesellschaft oder selbständige Anlageberater geführt, die dazu führten, dass die Gesellschafter ihre Beteiligung zusammen mit ihren Verbindlichkeiten nunmehr auf die Beratungsgesellschaften bzw. die Berater übertragen. Lesen Sie hierzu die beigefügten Urteile.

Dateien:

LGFrankenthal-6-0-348-03.pdf
LGFrankenthal-7-0-409-03.pdf
Rundschreiben_RNI4.pdf
Rundschreiben_RNI5.pdf
OLG-Zweibruecken-4U255-04.pdf