Investor Treuhand

Investor Treuhand von LG Frankfurt zu Schadensersatz verurteilt

Die Investor- und Treuhand Beratungsgesellschaft mbH des Präsidenten des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, muss geschädigten Anlegern Schadensersatz zahlen. So entschied es das Landgericht Frankfurt/Main in einem von Rechtsanwalt Jörg Ebenrecht geführten Verfahren mit Urteil vom 28.07.2003 (2-05 O 437/02).

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Kläger im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einem geschlossenen Immoblienfonds, der Grundstücksgesellschaft Brüsseler Strasse 22 GbR in Berlin, unzureichend informiert und beraten worden waren. Sie waren nicht darauf hingewiesen worden, dass sie die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds - wenn überhaupt - nur mit erheblichen Verlusten würden wieder verkaufen können.

Auch die Übergabe eines Beteiligungsprospekts entbindet den Vermittler nach Ansicht des Landgericht Frankfurt nicht von seiner Pflicht, die wesentlichen Eigenschaften und Risiken, die mit der Beteiligung an dem jeweiligen Objekt verbunden sind, vollständig zu erläutern.

Das Verfahren befindet sich momentan vor dem OLG Frankfurt und wird weiterhin von RA Ebenrecht betreut. Er erwartet eine Entscheidung für Mitte 2005.