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Phoenix Kapitaldienst GmbH - Skandal
geschädigte Anleger sollen sich dringend individuell rechtlich beraten lassen

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WGS-Fonds

Urteil gegen Anlageberater von OLG München bestätigt

In dem von Rechtsanwalt Spirgath betreuten Gerichtsverfahren hatte ein Anlageberater den Kauf von 4 WGS-Fondsanteilen für insgesamt DM 122.600,00 empfohlen. Die Kunden mussten dafür einen Kredit von DM 144.000,00 aufnehmen. Nach acht Jahren sollten die Anteile nach den Angaben des Beraters so viel wert sein, dass der Kredit damit getilgt werden könnte und noch ein erheblicher Betrag übrig sein sollte, den die Anleger als Eigenkapital für den Erwerb eines Eigenheims einsetzen können sollten.

Das OLG München hat mit seinem Berufungsurteil vom 19.02.2004 - 24 U 80/03 - die Auffassung von RA Spirgath bestätigt, dass es sich bei diesen Versprechungen nicht um anlage- und anlegergerechte Beratung handelte. So sei bereits seit 1991 bekannt gewesen, dass für die Veräußerung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds kein funktionierender Markt bestehe. Die Anleger waren daher weder bei Erwerb, noch nach acht Jahren in der Lage, ihren Anteil wieder zu verkaufen. Auf diesen Umstand hätte der Anlageberater ungefragt hinweisen müssen.

Das OLG München bestätigte auch die Ansicht von Rechtsanwalt Spirgath, dass die Geschädigten die mit der Fondsbeteiligung erzielten Steuervorteile ihrem Schaden nicht entgegenrechnen müssten.

 
Rhein-Neckar-Immobilienfonds

1. Urteil gegen Anlagevermittlerin rechtskräftig!

Urteil gegen Anlagevermittlerin rechtskräftig - Auf mangelnde Wiederverkaufbarkeit eines Immobilienfondsanteils muss hingewiesen werden

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OLG Karlsruhe

Rechtskräftiges Urteil gegen Sparkasse Rhein Neckar Nord

Einmal mehr verlor die Sparkasse Rhein-Neckar-Nord (früher: Sparkasse Mannheim) ein Anlageobjekt-Verfahren, diesmal vor dem OLG Karlsruhe. Dem Kläger war 1991 von einem Schaul-Vermittler ein Appartement in Dresden empfohlen worden. Daraufhin erteilte er der CBS Steuerberatungs-GmbH Durchführungsvollmacht zum Abschluss aller wesentlicher Verträge einschliesslich der Darlehensaufnahme. Das bei der ehemaligen Sparkasse Mannheim aufgenommene Darlehen hatte der Kläger bereits 1997 zurückgezahlt.

Das OLG Karlsruhe kommt in seiner Entscheidung zu dem Schluss, dass Auftrag und Vollmacht für die CBS unwirksam (nichtig) sind. Damit fehle auch dem Darlehensvertrag mit der Sparkasse Mannheim die Grundlage. In der Konsequenz hat das Gericht dem Kläger zuerkannt, dass er einen Anspruch auf Rückerstattung der von ihm auf das Darlehen bezahlten Zinsen hat.

Das

Urteil des OLG Karlsruhe

ist mittlerweile rechtskräftig.

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